17.02.2009 | Rechtsprechung
Der grenzüberschreitende Spendenabzug kommt - EuGH-Entscheidung im Fall Persche liegt vor
von RA Dr. Jörg Alvermann, FA StR, Köln
In seiner mit Spannung erwarteten Entscheidung „Persche“ hat der EuGH jetzt - erwartungsgemäß - entschieden, dass die in Deutschland geltenden Beschränkungen des Abzugs von Auslandsspenden gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen (EuGH 27.1.09, C-318/07, Abruf-Nr. 090437).
Zum Hintergrund: Nach bisherigem Spendenrecht ist ein steuerlicher Abzug an Spenden für ausländische Einrichtungen weitgehend ausgeschlossen. Soweit die ausländische Einrichtung nicht im Ausnahmefall entsprechend § 5 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1 Nr. 9 KStG im Inland beschränkt steuerpflichtig ist, war ein Spendenabzug nicht möglich. Wer einen solchen Spendenabzug anstrebt, ist daher regelmäßig auf die Zwischenschaltung einer inländischen gemeinnützigen Körperschaft angewiesen.
Diese Gesetzeslage geriet durch die Stauffer-Entscheidung des EuGH vom 14.9.06, C-386/ 04, DStR 06, 1736, Abruf-Nr. 063162) auf den Prüfstand. In dieser Entscheidung hatte der EuGH bereits die deutsche gesetzliche Vorschrift des § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG für europarechtswidrig erklärt, wonach ausländischen Körperschaften eine Steuerbefreiung im Inland generell versagt worden war.
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