02.08.2011 | Spendenabzug
Bis 200 EUR wird keine Spendenbescheinigung benötigt
Überschwemmungskatastrophe in Pakistan, Erdbeben und Tsunami in Japan und ganz aktuell und dramatisch die Hunger- und Dürrekatastrophe am Horn von Afrika; Hilfsorganisationen sind gerade in solchen Notfällen auf die Spendenbereitschaft der Bevölkerung angewiesen. Auch kleinere Spendenbeträge helfen hier weiter. Wichtig für die Spender: Wie kann ich meine Spende steuerlich absetzen und was benötige ich zum Nachweis der Spende. Als Nachweis genügt gemäß § 50 Abs. 2 Nr.2 EStDV wenn der Kontoauszug eingereicht wird, aus dem sich die Überweisung ergibt, vorausgesetzt:
- Die Spende übersteigt nicht 200 EUR und
- ist an eine anerkannte Spendenorganisation geflossen.
Bei Spenden über 200 EUR benötigt man für die steuerliche Geltendmachung immer eine Spendenbescheinigung der Spendenorganisation. Diese muss der Steuererklärung im Original beigefügt werden.