· Fachbeitrag · Spenden
(Steuer-)Rechtliche Tücken des Spendenrechts‒ Das gilt für die Zuwendungsbestätigung
von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn, www.ra-roecken.de
| Jede Stiftung freut sich über Spenden, die ihr zugewandt werden. Hier gilt es jedoch für den Stiftungsvorstand die gesetzlichen Grundlagen und auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung zu kennen, um Haftungsgefahren zu vermeiden. SB zeigt in einer Beitragsserie die Besonderheiten bei Spenden an Stiftungen. In diesem sechsten Teil geht es um Zuwendungsbestätigungen. Hier ist Vorsicht geboten, denn eine nicht korrekte Zuwendungsbestätigung kann den Spendenabzug verhindern oder gar zur Ausstellerhaftung führen. SB erläutert, wie Sie mögliche Fehler meiden können. |
Die Berechtigung zum Zeitpunkt der Ausstellung
Die Zuwendungsbestätigung ist das materiell-rechtliche Voraussetzung für den Spendenabzug nach § 10b EStG; sprich ohne Zuwendungsbestätigung kein Spendenabzug. Die Stiftung als Spendenempfängerin muss zum Zeitpunkt der Ausstellung der Zuwendungsbestätigung hierzu berechtigt sein.
Die Berechtigung zur Erteilung der Zuwendungsbestätigung besteht nach § 50 Abs. 1 EStDV, § 63 Abs. 5 AO dann, wenn
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