06.06.2011 | Stiftungserrichtung
Stiftung, Stifter und Stiftungsberater: Sind sie wirklich alle „reif für die Stiftung“?
von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn (www.stiftungsrecht-plus.de)
Die Beratung im Zusammenhang mit Stiftungen ist nicht profan. Sie umfasst Stiftungsrecht (BGB und Landesstiftungsgesetze), Erbrecht (insbesondere Pflichtteilsrecht), Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, Einkommensteuerrecht, Körperschaftsteuerrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Gesellschaftsrecht etc. Sie betrifft auch viele menschliche Aspekte. Wir Berater sind gefragt, all dieses potenziellen Stiftern nahezubringen. Mit laufender Fortbildung und im Netzwerk wird uns das gelingen.
Individuelle Vorüberlegungen unerlässlich
Richtig erschrocken war ich allerdings, als mich vor einigen Jahren einmal jemand anrief und meinte: „Sie machen doch in Stiftungen, wie ich gelesen habe. Schicken Sie mir doch bitte einmal ein Muster für eine Satzung.“
Liebe Leser, von der Stange geht es hier gar nicht! Wir wollen und müssen unseren Mandanten gerade auch bei Stiftungen individuelle Lösungen nach deren konkreten Wünschen vorschlagen, die sie sich ausgedacht haben und die wir mit ihnen näher erarbeiten. Sonst können wir die Mandanten gleich auf das Internet verweisen, wo sie viele Satzungsbeispiele finden, die allerdings in aller Regel auf ihren speziellen Fall eben nicht passen. Hier sind einige typische Fragen, die sich bei der Stiftungserrichtung stellen.
Beispiele für wichtige Fragen bei der Stiftungserrichtung |
|
Stiftungsreife ist erste Voraussetzung
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat