Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 11.11.2010 | Stiftungsverwaltung

    Contractingmodelle auf dem Prüfstand

    von RA Ralf Reuter, FA StR, PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf

    In vielen Fällen haben Unternehmen, die selbst nach dem Strom- und Energie- steuergesetz nicht begünstigt sind, von der Möglichkeit des Nutzenergie-Contracting Gebrauch gemacht und konnten durch die Einschaltung eines Contractors die Strom- und Energiesteuerbelastung stark reduzieren. Die Bundesregierung plant nun, diese strom- und energiesteuerlichen Vorteile bei Contracting-Gestaltungen zukünftig zu verhindern.  

    Bisherige Rechtslage

    Durch entsprechende Vertragsgestaltungen konnte bislang erreicht werden, dass ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes die strom- und energiesteuerlichen Begünstigungen für sich beansprucht, indem es die Energie (z.B. Erdgas oder Strom) selbst verbraucht und einem gesetzlich nicht begünstigten Kunden das aus strom- bzw. energiesteuerlicher Sicht irrelevante Folgeprodukt, z.B. das Licht oder die Wärme, liefert. Zu Unternehmen des produzierenden Gewerbes zählen auch Energieversorger, die z.B. Strom oder Erdgas zum Zwecke der Erzeugung von Wärme, Licht, Kälte etc. verwenden. Der mögliche Steuervorteil dieser Gestaltungen liegt darin, dass nicht mehr Strom oder Erdgas an die nicht begünstigten Kunden geliefert wird. Der Contractor liefert in diesen Fällen unmittelbar Nutzenergie in Form von Wärme oder Licht und verbraucht insofern das Erdgas oder den Strom selbst zu begünstigten Steuersätzen. Die sich aus dem für den Contractor ergebenden strom- und energiesteuerlichen Vorteile können dann in der Entgeltberechnung gegenüber dem Kunden berücksichtigt werden. Auf diese Weise profitieren sowohl Contractor als auch Kunde.  

     

    In der Praxis finden sich die unterschiedlichsten Gestaltungsformen. Immer häufiger sind auch Gestaltungen mit zumeist kleinen Unternehmen, die nur sehr wenige Arbeitskräfte haben. Diese haben sich darauf spezialisiert, die Anlagen zur Kälte-, Wärme- oder Druckluftversorgung, aber auch Lichtquellen oder Rolltreppen von anderen Unternehmen, die selbst nicht zum produzierenden Gewerbe gehören, zu übernehmen und zu betreiben. Oft wird dabei wegen der geringen Zahl der Beschäftigten beim Contractor für die Betriebsführung das Personal des Verpächters dauerhaft rekrutiert.  

    Geplante Neuregelung

    Der Bundesrechnungshof hatte in einem Bericht vom 23.11.09 diesen Zustand heftig kritisiert und die Auffassung vertreten, dass die Steuervergünstigung aufgrund des Nutzenergie-Contractings mit Sinn und Zweck der Vergünstigungsnormen unvereinbar seien. Die aktuelle gesetzliche Lage biete einen Anreiz, durch bloße Vertragsgestaltung dem begünstigten Unternehmenskreis beizutreten. Hier ließen sich Steuerausfälle von mindestens 500 Mio. EUR jährlich vermeiden, so der Bundesrechnungshof.