25.09.2014 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Passives Sponsoring: BMF klärt umsatzsteuerliche Behandlung
| Das BMF hat klargestellt, dass keine steuerbare Leistung vorliegt, wenn ein Sponsor auf seiner Internetseite oder in anderer Weise darauf hinweist, dass er bestimmte gemeinnützige Einrichtungen finanziell unterstützt. Bisher war nur der umgekehrte Fall (Hinweis von Verein auf Förderung durch Sponsor) ausdrücklich von der Umsatzsteuerbarkeit ausgenommen. |
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