Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Spenden

    (Steuer-)Rechtliche Tücken des Spendenrechts ‒Sponsoring im Blick

    von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn, www.ra-roecken.de

    | Jede Stiftung freut sich über Spenden, die ihr zugewandt werden. Hier gilt es jedoch für den Stiftungsvorstand, die gesetzlichen Grundlagen und auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung zu kennen, um Haftungsgefahren zu vermeiden. SB zeigt in einer Beitragsserie die Besonderheiten bei Spenden an Stiftungen. In diesem fünften Teil stellt SB den besonderen Fall des Sponsorings vor. Sponsoring ist eine gute Möglichkeit für Stiftungen, an finanzielle Mittel zu kommen. Aber auch hier lauern steuerliche Fallstricke. SB nimmt deshalb die Vorgaben der Finanzverwaltung zum Sponsoring in den Blick. |

    Das versteht man unter Sponsoring

    Unter Sponsoring versteht man nach der Definition der Finanzverwaltung üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen. Mit Sponsoring verfolgen die Unternehmen regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit.

     

    Leistungen eines Sponsors beruhen häufig auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Sponsor und dem Empfänger der Leistungen (Sponsoring-Vertrag). Im Sponsoring-Vertrag sind Art und Umfang der Leistungen des Sponsors und des Empfängers geregelt (BMF, Schreiben vom 18.02.1998, Az. IV B 2 ‒ S 2144 ‒ 40/98, Abruf-Nr. 130560).