06.04.2009 | Verbrauchsstiftungen
Erhöhter Spendenabzug auch bei Zuwendung an Verbrauchsstiftung möglich?
von RAin Martina Weisheit und Dipl.-Kfm. Jens-Uwe Peters, Ernst & Young AG, Eschborn/Frankfurt/M.
Eine Verbrauchsstiftung zeichnet sich dadurch aus, dass neben Kapitalerträgen auch das Stiftungsvermögen (Vermögensstock) vollumfänglich für den Stiftungszweck eingesetzt wird. Eine Verbrauchsstiftung durchbricht hiermit den für Stiftungen elementaren Grundsatz des Stiftungsrechts: das Gebot der Kapitalerhaltung. Ein bekanntes Beispiel für eine öffentlich-rechtliche Verbrauchsstiftung in Deutschland war die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ). Das Stiftungsvermögen des Bereichs „Verantwortung“ von 4,7 Mrd. EUR (zzgl. Zinsen) wurde für Leistungen an Zwangsarbeiter aus der Zeit des Nationalsozialismus verwendet.
1. Klassische Stiftung versus Verbrauchsstiftung
Im Vergleich zu einer auf Kapitalerhaltung ausgelegten, „klassischen“ Stiftung, kann eine Verbrauchsstiftung unter anderem aus folgenden Erwägungen interessant sein:
Drei gute Gründe, eine Verbrauchsstiftung zu errichten |
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Das gesamte Stiftungsvermögen einer Verbrauchsstiftung kann für einen gemeinnützigen, satzungsmäßigen Zweck verwendet werden. Dieser Zweck besteht zumeist in einem kapitalintensiven und zeitlich bzw. inhaltlich abgegrenzten Projekt (z.B. die Suche nach einem Heilmittel, der Wiederaufbau eines Gebäudes oder die Finanzierung eines Stiftungslehrstuhls). Die Verbrauchsstiftung endet mit der Erfüllung ihres Zwecks bzw. mit dem Abschluss des Projekts und mit dem Verbrauch ihres Vermögens.
2. Errichtung einer Verbrauchsstiftung
Verbrauchsstiftungen können als rechtsfähige oder nicht rechtsfähige Stiftungen errichtet werden.
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