· Fachbeitrag · Verbrauchsstiftung
Die Verbrauchsstiftung ‒ ein alternatives und attraktives Stiftungsmodell mit Kapitalverbrauch
von RA Dr. Tom Offerhaus und RAin Sandra Heide, beide WTS Group AG Steuerberatungsgesellschaft, München
| Seit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom 28.03.2013 ist die Errichtung von Verbrauchsstiftungen bundesweit ausdrücklich anerkannt. Nicht nur die seit Jahren andauernde Niedrigzinsphase, auch die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Herausforderungen machen das Stiftungsmodell mit Kapitalverbrauch zu einer interessanten Alternative zur „klassischen“ Stiftung. Der folgende Beitrag erläutert das Modell der Verbrauchsstiftung und beleuchtet praktische Fragestellungen. |
Das versteht man unter einer Verbrauchsstiftung
Verbrauchsstiftungen sind Stiftungen, die für eine bestimmte Zeit errichtet werden und deren Vermögen innerhalb dieser Zeit für die Zweckverfolgung verbraucht werden soll (§ 80 Abs. 2 S. 2 BGB). Im Gegensatz zur „klassischen“ Stiftung darf die Verbrauchsstiftung ihr gesamtes Vermögen und nicht nur die Erträge zur Erfüllung der Stiftungszwecke verwenden.
Formen der Verbrauchsstiftung
Die Verbrauchsstiftung ist in Form einer rechtlich selbstständigen Stiftung oder einer Treuhandstiftung möglich. Bei der Treuhandstiftung wird das Stiftungsvermögen von einem Treuhänder verwaltet.
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