02.09.2010 | VG Gießen
Klagen auf Anerkennung kirchlicher Stiftungen abgewiesen
Das VG Gießen hat Klagen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf Anerkennung kirchlicher Stiftungen abgewiesen. In zwei Klageverfahren hatten diese und das Regierungspräsidium Gießen um den Status der jeweils beigeladenen Stiftung gestritten. Dabei handelt es sich um
- die Evangelische Stiftung Arnsburg und
- das Oberhessische Diakoniezentrum Johann-Friedrich-Stift Laubach.
Nach § 20 Abs. 1 Hessisches Stiftungsgesetz sind kirchliche Stiftungen i.S. dieses Gesetzes die überwiegend kirchlichen, diakonischen, karitativen oder religiösen Zwecken einer Kirche gewidmeten Stiftungen, die organisatorisch mit der Kirche verbunden sind oder deren Zwecke nur sinnvoll in Verbindung mit der Kirche erfüllt werden können. Nach Auffassung des VG verfolgen die besagten Stiftungen zwar diakonische Zwecke, jedoch liegt keine hinreichende Verbundenheit zur Evangelischen Kirche vor. Maßgebend für diese Beurteilung ist der historische Stifterwille. Die Auswertung der hierzu vorliegenden Quellen hat keine Verbindung der Stiftungen zur Kirche erbracht. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das VG hat in beiden Verfahren die Berufung zugelassen. (VG Gießen 17.8.10, 8 K 168/09.GI u. 8 K 4293/10.GI) (Abruf-Nr. 102743)