05.05.2011 | VG Trier
Sammlungsverbot für kurdischen Verein
Der Heyva Sor a Kurdistane e.V. verfolgt laut Satzung den Zweck der Förderung und Fürsorge für politisch Verfolgte und Flüchtlinge sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung. In Rheinland-Pfalz erfolgten in der Vergangenheit Spendensammlungen durch öffentliche Aufrufe und Aufstellen von Spendendosen. In 11/09 erkannte das FG Düsseldorf die Gemeinnützigkeit ab. Der ADD Trier hatte ein Sammlungsverbot erlassen und damit begründet, dass der Verein in Verfassungsschutzberichten als handelnde oder unterstützende Gruppierung im Umfeld der PKK eingeordnet wird und somit keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung der Sammlungserträge bietet.
Diese Auffassung hat das VG Trier bestätigt. Die Spender wird durch die verwendeten Werbemitteln in die Irre geführt. So wird auf Spenden-dosen die Hilfe für Kinder in den Vordergrund gestellt, wobei der Verein offenbar bewusst nicht unter seinem vollen Namen auftritt („Hilfe für Kinder in Not HSK e.V.“). Zudem wird unbefugt das geschützte Logo des roten Halbmonds verwendet, wogegen sich dieser und das DRK in der Vergangenheit verwahrt haben. Die Unterstützung konkreter politischer Anliegen erwartet der Spender hinter diesem Auftritt nicht, sodass die Voraussetzungen eines Sammlungsverbots gegeben sind.
(VG Trier 21.3.11, 1 L 184/11.TR)(Abruf-Nr. 111462)