03.03.2011 | Zwischenruf
Vorsicht bei Stiftungsmodellen von der Stange
von Dr. K. Jan Schiffer (www.stiftungsrecht-plus.de)
Auf der ersten Seite jeder Ausgabe finden Sie im Stiftungsbrief den Zwischenruf eines „Insiders“ zu einem aktuellen Thema aus der Stiftungsszene. Heute geht es um zu kurz greifende Beratung.
Vorteile von Stiftungen
Beinahe wöchentlich liest man in der Wirtschaftspresse, was sich alles mit Stiftungen erreichen lässt. Man kann Steuern sparen, die Unternehmensnachfolge sichern, sich eine Stifterrente zahlen lassen und zugleich Gutes tun, die unwürdigen Erben außen vor lassen, Geld im Ausland sichern und vieles mehr.
Wer eine Stiftung errichtet, gibt dieser ein oftmals beträchtliches Vermögen, um mit den Erträgen daraus einen bestimmten (gegebenenfalls gemeinnützigen) Zweck zu fördern. Dafür legt er in der Stiftungssatzung bestimmte Bedingungen fest, die im Fall der Gemeinnützigkeit als „Gegenleistung“ für bestimmte Steuervorteile in wesentlichen Punkten durch den Gesetzgeber bestimmt sind. Zunehmend werden statt individueller Gestaltungen feür den konkreten Fall „Modelle“ entwickelt und an die potenziellen Stifter gebracht. Die Angst vor dem deutschen Fiskus hat man dabei regelmäßig fest im Blick. Der Blick auf die bestehenden rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen geht dabei allerdings ganz leicht verloren. Betrachten wir nur ein Beispiel aus der Praxis.
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