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  • · Fachbeitrag · Abgabenordnung

    Der strukturelle Inlandsbezug von Auslandsaktivitäten nach dem neuen AEAO

    von Berthold Theuffel-Werhahn, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

    | Wie kommerzielle Unternehmen werden auch Stiftungen und andere gemeinnützige Einrichtungen zunehmend grenzüberschreitend tätig. Ebenso unterstützen Inländer nicht mehr ausschließlich nationale Stiftungen, sondern auch solche im Ausland und begehren dafür den Spendenabzug. Der neue AEAO, mit dem sich bereits Müller-Stüler in SB 12, 44 , eingehend befasst hat, enthält auch Neuerungen zum „strukturellen Inlandsbezug“ nach § 51 Abs. 2 AO, § 10b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG. Die Konsequenzen für grenzüberschreitende Stiftungen und Spender sollen hier beleuchtet werden. |

    1. Ausgangspunkt: Die Rechtsprechung des EuGH

    In mehreren bekannten Entscheidungen wertete es der EuGH als Verstoß gegen die in Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) gewährte Kapitalverkehrsfreiheit, wenn die Steuerbefreiung für eine gemeinnützige Körperschaft nur allein deshalb verweigert wurde, weil sich der Sitz der gemeinnützigen Einrichtung nicht im Inland befand (EuGH RIW 06, 874: „Stauffer“; IStR 08, 220: „Jundt“; DStR 09, 207: „Persche“; zuletzt IStR 11, 192: „Missionswerk Heukelbach“; zum Thema auch Klümpen-Neusel, SB 11, 95).

    2. Der strukturelle Inlandsbezug

    Der deutsche Gesetzgeber sah sich veranlasst hierauf zu reagieren. Weil die Entscheidungen des EuGH in einigen Passagen Anhaltspunkte dafür lieferten, dass er es für europarechtlich unbedenklich halten könnte, die Definition steuerbegünstigter Zwecke auf Zwecke mit Inlandsbezug zu beschränken, griff der deutsche Gesetzgeber diesen Faden dankbar auf und berücksichtigte mit Wirkung ab dem 1.1.09 diesen „strukturellen“ Inlandsbezug in § 51 Abs. 2 AO. Damit ist die Beschränkung der steuerrechtlichen Privilegien für gemeinnützige Körperschaften auf solche gemeint, die kirchliche, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Inland fördern.