· Fachbeitrag · Bewertung
Sachspenden richtig bewerten und Haftungsprobleme vermeiden
| Sachen werden eher und lieber gespendet als Geld. Das gilt besonders für gebrauchte Gegenstände. Erwartet der Spender aber, dass die Stiftung ihm eine Zuwendungsbestätigung ausstellt, damit er die Spende als Sonderausgabe steuermindernd geltend machen kann, wird es schwierig. Das setzt nämlich voraus, dass die Stiftung den Wert der Sachspende richtig ermittelt. SB zeigt Ihnen ‒ auch anhand der neuesten Stellungnahmen aus Rechtsprechung und Finanzverwaltung ‒, wie Sie damit umgehen. |
1. Aufwand und Risiko liegen beim Spendenempfänger
Der Empfänger der Spende hat die Aufgabe, den Wert zu ermitteln. In der Zuwendungsbestätigung müssen genaue Angaben über den zugewendeten Gegenstand gemacht werden (z. B. Alter, Zustand, ursprünglicher Kaufpreis). Diese Unterlagen sind zusammen mit einer Kopie der Zuwendungsbestätigung zu den Buchführungsunterlagen zu nehmen.
PRAXISTIPP | Bei der Bewertung sollten Sie sich keine groben Ungenauigkeiten erlauben. Die Spendenbescheinigung wäre dann fehlerhaft. Die Stiftung kann dafür vom Finanzamt in Haftung genommen werden (Ausstellerhaftung). Weil die Haftung aber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit greift, müssen Sie keinen übertriebenen Ermittlungsaufwand betreiben. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig