· Fachbeitrag · Spenden
Der richtige Umgang mit Spenden (Teil 3): Mit Sachspenden in der Stiftung richtig umgehen
von Wolfgang Pfeffer, Drefahl
| Spenden sind auch bei Stiftungen eine unverzichtbare Finanzierungsquelle. Im Umgang mit Spenden gibt es aber viele mögliche Fehler, die zu steuerlich ungünstigen Ergebnissen für die Stiftung oder den Spender führen können. SB erläutert in einer Beitragsreihe die Grundlagen des steuerlichen Spendenrechts und beschäftigt sich detailliert mit Einzelfällen wie Sach- und Aufwandsspenden oder neueren Verfahren des Online-Fundraisings. Teil 3 erläutert den richtigen Umgang mit Sachspenden. |
Was ist eine Sachspende?
Als Sachspenden kommen nur materielle Wirtschaftsgüter in Frage. Grundsätzlich fallen deshalb Dienstleistungen (z. B. ehrenamtliche Arbeitsleistung) oder die Überlassung von Nutzungsmöglichkeiten (z. B. unentgeltliche/leihweise Überlassung von Räumen, Pkw oder sonstigen Wirtschaftsgütern) nicht unter die als Spenden abzugsfähigen Ausgaben.
Voraussetzung für die Steuerbegünstigung von Sachspenden (wie auch bei Geldspenden) ist, dass sie unmittelbar zur Förderung der gemeinnützigen Zwecke der Stiftung geleistet werden. Daher sind Sachspenden für einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (z. B. für Fest-, Verkaufsveranstaltungen oder Altmaterialsammlungen für einen gewerblichen Altmaterialverwerter) nicht abzugsfähig; der Empfänger darf hier keine Zuwendungsbescheinigung ausstellen.
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