28.05.2013 · Fachbeitrag · Energiesteuergesetz
Kein steuerfreier Treibstoff für gemeinnützige Schiffsfahrten
| Die Verwendung von steuerfreiem Treibstoff in Schiffen ist nur erlaubt, wenn sie ausschließlich zu steuerfreien Zwecken nach § 27 EnergieStG – also rein gewerblich – eingesetzt werden. Davon kann keine Rede sein, wenn das für die Fahrten genutzte Schiff auch und offenbar überwiegend gemeinnützigen Zwecken dient (BFH 21.1.13, VII B 44/12, Abruf-Nr. 131695 ). |
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