· Fachbeitrag · Europäische Stiftung
EU-Parlament hat Zwischenbericht zur EU-Stiftung angenommen
| Am 2.7.13 hat das Plenum des EU-Parlaments einen Zwischenbericht über das Statut der Europäischen Stiftung angenommen. Da der Verordnungsvorschlag des Rats von Februar 2012 auf Art. 352 AEUV beruht, steht dem EU-Parlaments lediglich ein Zustimmungsrecht zu. |
Der nun abgestimmte Zwischenbericht ist eine Möglichkeit des EU-Parlaments, seine Änderungswünsche zum Verordnungsentwurf dem Rat mitzuteilen, bevor es zum Zustimmungsverfahren kommt. Diese sind:
- Verwaltungs- und Satzungssitz müssen an einem Ort sein, um der Etablierung von Briefkastenfirmen vorzubeugen.
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