· Fachbeitrag · Europäische Stiftung
Kommissionsvorschlag zur EU-Stiftung: Königsweg oder wenig Neues aus Brüssel?
von Berthold Theuffel-Werhahn, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Weil gemeinnützige Stiftungen immer stärker über die Grenzen eines EU-Staats hinweg tätig sind, möchte die EU-Kommission die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen mit der „Europäischen Stiftung“ (Fundatio Europaea, FE) vereinfachen. Auch wenn es sich bislang nur um ein Konzept handelt, Anlass genug, die FE im folgenden Beitrag näher vorzustellen. |
1. Die wesentlichen Merkmale der FE
Zwingende Voraussetzungen für eine FE sind drei Merkmale, und zwar
- Gemeinwohlorientierung (Art. 5 Abs. 1 VO-Vorschlag (VO-V),
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig