04.09.2013 · Fachbeitrag · Gemeinnützige Stiftungen
Keine ermäßigten Notarkosten für gemeinnützige Stiftung
| Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass die Ermäßigung von Notargebühren nur solchen Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen gewährt wird, die ausschließlich mildtätige oder kirchliche, nicht aber gemeinnützige Zwecke verfolgen. |
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