· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Ausländische Einrichtungen und Gemeinnützigkeit in Deutschland: Diese Kriterien sind zu erfüllen
von Wolfgang Pfeffer, Drefahl
| Nonprofit-Organisationen sind vielfach international tätig. Unter welchen Maßgaben eine ausländische Organisation in Deutschland als steuerbegünstigt anzusehen ist, hat der BFH jetzt am Fall eines englischen Colleges herausgearbeitet. |
Streit um britisches College und deutsche Körperschaftsteuer
Im konkreten Fall ging es um ein College mit Sitz im Vereinigten Königreich, das im Jahr 1555 als „immerwährendes Kollegium des Studiums der Wissenschaften, der heiligen Theologie und der Philosophie wie der guten Künste“ errichtet worden war. Es war Alleingesellschafterin einer Kapitalgesellschaft, die in Deutschland ein Gasthaus betrieb und Eigentümerin eines Wohn- und Geschäftsgrundstücks in Berlin war, aus dem es Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte.
Das Finanzamt behandelte die Einnahmen aus beiden Aktivitäten als körperschaftsteuerpflichtig. Dagegen klagte das College mit der Begründung, als gemeinnützige Einrichtung seien diese Erträge bei ihr als Einnahmen der Vermögensverwaltung steuerfrei.
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