· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
BFH: Erlöse aus dem Verkauf von Ökopunkten einer Stiftung sind steuerfrei
| Werden im Zusammenhang mit der satzungsgemäßen Tätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes Ökopunkte zugeteilt, die nur durch den Verkauf verwertet werden können, ist der Erlös aus diesem Verkauf ebenso wie die zugrunde liegende Tätigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG steuerfrei. Dies hat der BFH entschieden. |
Stiftung erhält Ökopunkte für Renaturierung
Geklagt hatte eine rechtsfähige gemeinnützige Stiftung. Deren Zweck ist (u. a.) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Im Rahmen dieses Satzungszwecks betreibt die Stiftung die großflächige Renaturierung eines Flusses, indem sie große Teile des am Fluss gelegenen Landes in eine Auenlandschaft verwandelt. Für die Renaturierung schrieb die zuständige Naturschutzbehörde der Stiftung aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes Ökopunkte gut.
In ihrer Körperschaftsteuererklärung gab die Stiftung im Rahmen eines Zweckbetriebs „Renaturierung“ Einnahmen aus der Veräußerung von Ökopunkten in Höhe von 3.606 Euro an. Diese hat das Finanzamt im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Körperschaft- und der Gewerbesteuer unterworfen. Dieser Ansicht sind das FG Hessen und der BFH nicht gefolgt (BFH, Urteil vom 24.01.2019, Az. V R 63/16, Abruf-Nr. 208751).
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