07.12.2020 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
„Färbt“ Gewerblichkeit der Tochtergesellschaft auf Mutter „ab“?
| Kann eine Tätigkeit nur dann als Zweckbetrieb eingestuft werden, wenn sie in ihrer Gesamtausrichtung den satzungsmäßigen Zwecken dient und muss sich das Entgelt am Prinzip der Kostendeckung orientieren? Ist für diese Beurteilung der handelsrechtliche Gewinn heranzuziehen? Wird die Gemeinnützigkeit einer Gesellschaft durch die enge Zusammenarbeit mit ihrer gewerblichen Tochtergesellschaft ausgeschlossen? Mit diesen wichtigen gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen muss sich der BFH befassen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig