· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
Entzug der Gemeinnützigkeit aufgrund von Konkurrentenklagen nimmt zu
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung (bundesweit), PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
| Immer häufiger gehen gewerbliche Unternehmen vor Gericht, um steuerbegünstigten „Wettbewerbern“ die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Ein Urteil des FG Düsseldorf ist ein klarer Beleg dafür. SB stellt Ihnen die Entscheidung vor und erklärt Ihnen, welche ‒ für NPO-Gruppenstrukturen ‒ überraschende Tendenz diese sonst noch enthält. |
Konkurrentenklage auf Entzug der Gemeinnützigkeit
Geklagt hatte ein gewerbliches Unternehmen gegen das Finanzamt, einer steuerbegünstigten Körperschaft aus dem Bereich der Wohlfahrtspflege die Gemeinnützigkeit für den betroffenen Tätigkeitsbereich zu entziehen. Dies, indem dieser Bereich vom Finanzamt nicht mehr als Zweckbetrieb, sondern als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb qualifiziert werde und die Einkünfte daraus der Körperschaft- und Gewerbesteuer unterworfen würden.
Die steuerbegünstigte Körperschaft aus dem Bereich der Wohlfahrtspflege bot ihre Leistungen gemeinsam mit einer gewerblichen Tochtergesellschaft als „Paket“ an. Das war dem gewerblichen Unternehmen ein Dorn im Auge: Das Unternehmen behauptete, es sei damit zu rechnen, dass es den Verdrängungswettbewerb mit der steuerbegünstigten Körperschaft verlieren werde. Vor diesem Hintergrund sei die steuerliche Begünstigung dieser Körperschaft für das gewerbliche Unternehmen mittelfristig als existenzgefährdend anzusehen. In welchem Tätigkeitsbereich beide Einrichtungen konkurrierten, lässt die Entscheidung leider offen.
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