· Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit
FG Hessen: In diesen Fällen ist der Handel mitWertpapieren keine Vermögensverwaltung mehr
| Gemeinnützige Organisationen haben z. T. große Anteile des Vermögens in Wertpapieren angelegt. Sie erzielen daraus nicht nur Dividenden, sondern durch aktive Umschichtungen auch Kursgewinne. Das FG Hessen hat sich deshalb mit der Frage befasst, bei welchem Transaktionsumfang keine steuerbegünstigte Vermögensverwaltung mehr vorliegt, sondern ein gewerblicher Wertpapierhandel. |
Sachverhalt
Im konkreten Fall hatte ein professioneller Wertpapierhändler eine gGmbH gegründet, die der Satzung nach Kunst und Kultur fördern sollte. Dazu sollten entsprechende Veranstaltungen wie Ausstellungen, Vorträge, Workshops und Künstlergespräche selbst organisiert oder unterstützt werden.
Tatsächlich kaufte die gGmbH in großem Umfang aber fremdfinanziert Aktien von ausländischen Anteilseignern, ließ sich die Dividende auszahlen und verkaufte sie anschließend wieder an den bisherigen Anteilseigner zurück. Aufgrund des Freistellungsbescheids nahm die Bank keinen Kapitalertragsteuerabzug vor. Das Gesamtvolumen der Dividendengutschriften lag in fünf Monaten bei 50 Mio. EUR. Die gGmbH „verkaufte“ das dem Finanzamt so, dass die Aktiengeschäfte dazu dienten, ihre gemeinnützigen Aktivitäten zu finanzieren. Mangels ausreichender Liquidität seien im Jahr der Gründung noch keine nennenswerten gemeinnützigen Aktivitäten durchgeführt worden.
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