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  • 30.06.2022 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Klausel zur treuhänderischen Vermögensübertragung reicht nicht

    | Eine Satzungsklausel zur sog. treuhänderischen Vermögensübertragung erfüllt nicht die Anforderung an die Vermögensbindung, die bei gemeinnützigen Körperschaften bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO gefordert ist. Das haben die Vertreter der obersten Finanzbehörden entschieden. |