· Nachricht · Gemeinnützigkeit
Musterklauseln zur Gemeinnützigkeit sind verbindlich
| Die Musterklauseln für die Satzung gemeinnütziger Körperschaften in Anhang 1 zu § 60 AO sind verbindlich. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. |
Das Finanzamt hatte einem Verein die Gemeinnützigkeit verwehrt, weil die Satzung keine Regelung enthielt, nach der der Verein ‒ wörtlich ‒ „selbstlos“ tätig ist. Das FG gab dem Fiskus Recht (FG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2019, Az. 6 K 481/19 AO, Abruf-Nr. 211310).
Weiterführender Hinweis
- Einen ausführlichen Beitrag zu Musterklauseln für die Satzung von Stiftungen finden Sie in einer der nächsten Ausgaben des SB StiftungsBrief.
Quelle: Ausgabe 01 / 2020 | Seite 1 | ID 46158449