08.02.2021 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
Versagung der formellen Satzungsmäßigkeit und Rechtsschutz
| Beantragt eine steuerbegünstigte Körperschaft gemäß § 60a Abs. 2 Nr. 1 AO die Feststellung der Satzungsmäßigkeit, um Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu können, ist einstweiliger Rechtsschutz durch einstweilige Anordnung (§ 114 FGO) zu gewähren und nicht durch AdV (§ 69 FGO). Das hat der BFH entschieden. |
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