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  • · Stiftungsrechtsstreit/Klagebefugnisse

    So lässt sich Streit zwischen Destinatären, Anfallberechtigten und Finanzamt gerichtlich klären

    Bild: © BillionPhotos.com - stock.adobe.com

    von Rechtsanwältin Dr. Caroline Krezer, Flick Gocke Schaumburg, Hamburg

    | In einer Stiftung kann es zu Konflikten mit Destinatären und Anfallberechtigten sowie mit dem Finanzamt kommen. SB erläutert nachfolgend, welche Streitigkeiten mit Destinatären und Anfallberechtigten entstehen können und wie die Stiftung in diesem Fall für ihre Rechte einstehen kann. Außerdem nimmt SB Streitigkeiten mit dem Finanzamt in den Blick und zeigt, wie sich eine gemeinnützige Stiftung gegen für sie nachteilige Bescheide des Finanzamts wehren kann. |

    Was bei Streitigkeiten mit Destinatären gilt

    Es sind viele Konstellationen denkbar, in denen Destinatäre entweder mit der Stiftungsbehörde oder mit der Stiftung selbst in Konflikt geraten und die Destinatäre ihre (vermeintlichen) Rechte gerne gerichtlich durchsetzen möchten.

     

    Streitigkeiten im Errichtungsverfahren

    Das Stiftungsrecht schützt die Stiftung selbst und nicht die Destinatäre, obwohl sie von der Stiftung gefördert werden. Destinatäre haben daher im Regelfall keine Klagebefugnis im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.