05.07.2024 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
Verstoß gegen satzungsmäßige Vermögensbindung: Wie lange zurück kann Gemeinnützigkeit entzogen werden?
| Ein Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung einer gemeinnützigen Körperschaft kann zur rückwirkenden Versagung der Gemeinnützigkeit führen. Das hat das FG Sachsen-Anhalt mit Urteil vom 25.10.2023 (Az. 3 K 483/17, Abruf-Nr. 242168 ) entschieden. In der Revision geht es jetzt darum, wie lange die Gemeinnützigkeit zurück entzogen werden kann. |
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