· Fachbeitrag · Kooperationen
Kooperationen zwischen NPO: Das gilt es rechtlich und steuerlich zu beachten ‒ Teil 1
von Rechtsanwältin und Dipl.-Kffr. (FH) Melanie Jakobs, Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
| Um ihre Satzungszwecke besser und effizienter verwirklichen zu können, schließen sich Non Profit Organisationen immer häufiger zusammen. Über die rechtliche Einordnung und die steuerlichen Fallstricke sind sich die Partner jedoch oft nicht im Klaren. Ein Grund, die Formen der Kooperation einmal näher unter die Lupe zu nehmen. In Teil 1 lernen Sie die Möglichkeiten der Zusammenarbeit nach § 58 Nr. 1 AO kennen und erfahren, was Sie bei der Kooperation mit einer Hilfsperson und dem planmäßigen Zusammenwirken von Körperschaften nach § 57 Abs. 3 AO beachten müssen. |
Zuwendungen an steuerbegünstigte Organisationen
Die einfachste Form der Kooperation geschieht durch die Zuwendung von Mitteln an andere Organisationen, wie es typischerweise bei Förderkörperschaften der Fall ist. In § 58 Nr. 1 AO gestattet der Gesetzgeber Körperschaften, anderen Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts Mittel für steuerbegünstigte Zwecke weiterzuleiten.
Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde § 58 Nr. 2 AO gestrichen und § 58 Nr. 1 AO neu geregelt, um die Weiterleitung von Mitteln zu vereinfachen. Seitdem gelten folgende Erleichterungen:
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