· Fachbeitrag · Kooperationen
Kooperationen zwischen NPO: Das gilt es rechtlich und steuerlich zu beachten ‒ Teil 2
von Rechtsanwältin und Dipl.-Kffr. (FH) Melanie Jakobs, Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
| Um ihre Satzungszwecke besser und effizienter verwirklichen zu können, schließen sich Non Profit Organisationen immer häufiger zusammen. Über die rechtliche Einordnung und die steuerlichen Fallstricke sind sich die Partner jedoch oft nicht im Klaren. Ein Grund, die Formen der Kooperation einmal näher unter die Lupe zu nehmen. In Teil 2 lernen Sie die Tücken der Zusammenarbeit bei der gemeinsamen und gleichberechtigten Durchführung von Projekten kennen und erfahren, worauf Sie konkret achten müssen. |
Zusammenschluss durch Kooperationsvereinbarung
Non Profit Organisationen schließen oft eine Kooperationsvereinbarung, um Projekte und Veranstaltungen gemeinsam durchzuführen.
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Die gemeinnützige A Stiftung schließt mit der gemeinnützigen B Stiftung eine Vereinbarung, um eine wissenschaftliche Tagung durchzuführen. Jeder Partner verfolgt durch die gemeinschaftliche Projektausführung seinen eigenen Zweck. |
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