· Fachbeitrag · Lohnsteuern
Geburtstagsfeier für den Kurator: Das Finanzamt feiert mit
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
| Veranstaltet eine Stiftung anlässlich des Geburtstags ihres Kurators eine Feier, führt dies zu einer Reihe steuerlicher Konsequenzen, worüber sich möglicherweise nicht alle Stiftungen im Klaren sind. Zu diesem Thema liegt nun ein Urteil des FG Münster vor, das Stiftungen unbedingt kennen sollten (20.2.19, 7 K 4084/16 E, Abruf-Nr. 208349 ). |
Sachverhalt
In dem Rechtsstreit ging es um die steuerliche Behandlung der Kosten für eine Feierlichkeit anlässlich des Geburtstags des Kuratoriumsvorsitzenden einer Krankenhausstiftung. Dieser Kuratoriumsvorsitzende war u. a. Pfarrer. Aus dieser Tätigkeit erzielte er Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Darüber hinaus war er Vorsitzender des Kuratoriums der Krankenhausstiftung. Gegenstand und Zweck dieser Stiftung ist die Förderung der Gesundheitspflege durch den Betrieb des Krankenhauses N.
Im Jahr 2011 beschloss das Kuratorium, anlässlich des ... Geburtstags des Kuratoriumsvorsitzenden im darauffolgenden Jahr 2012 eine Geburtstagsfeierlichkeit auszurichten. Diese sollte mit einem Gottesdienst in der St. S-Kirche beginnen und anschließend in einem Festzelt auf dem Krankenhausgelände fortgesetzt werden. Dementsprechend wurden Einladungen versandt, auf denen sich Bilder des Kuratoriumsvorsitzenden aus seiner Kindheit und Jugend sowie aktuelle Fotos befinden. Unterschrieben sind die Einladungen von dem stellvertretenden Kuratoriumsvorsitzenden und Geschäftsführer.
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