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  • · Fachbeitrag · Praxisfälle

    Alles im Griff? Zehn wichtige Fragen zur Stiftungsberatung nach Anerkennung der Stiftung

    RA Dr. K. Jan Schiffer, RA Matthias Pruns, RA Christoph J. Schürmann, Bonn

    | Erläuterungen, wie man eine Stiftung errichtet, findet man nicht ganz selten. Erläuterungen dazu, wie eine Stiftung nach ihrer Anerkennung beratend begleitet werden kann, finden sich seltener. Die Autoren betrachten 10 wichtige Fragen aus diesem Beratungssegment. Hier die Fragen sechs bis acht. |

    6. Was ist bei Satzungsänderungen zu beachten?

    Heute werden Stiftungssatzungen gerade auch unter Mitwirkung und Begleitung der Stiftungsbehörde in aller Regel mit besonderer Sorgfalt erarbeitet. Dennoch kann es vorkommen, dass eine Satzung nicht mehr richtig „passt“ und deshalb besser geändert werden sollte.

     

    6.1 Genehmigung durch Aufsichtsbehörde

    Satzungsänderungen bedürfen als besonders grundlegendes Ereignis für eine Stiftung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Eine Ausnahme stellt insofern § 5 Abs. 1 S. 3 StiftG NRW dar, wonach die Aufsichtsbehörde über eine Satzungsänderung, die den Stiftungszweck oder die Stiftungsorganisation nicht wesentlich verändert, lediglich unterrichtet werden muss.

        7.2 Umschichtungsrücklage