12.03.2025 · Nachricht · Rücklagen
Neuregelung zu zweckgebundenen Rücklagen: Erste Stellungnahme der Finanzverwaltung liegt vor
| Mit dem Jahressteuergesetz ist die Regelung zu zweckgebundenen Rücklagen in § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO ergänzt worden. Es wurde klargestellt, dass sich die Art und Höhe der Rücklage auf den zum Zeitpunkt der Bildung bestehenden Planungsstand bezieht (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO). Mit einem Schreiben des FinMin Schleswig-Holstein liegt nun eine erste Erläuterung von Verwaltungsseite vor. |
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