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  • · Fachbeitrag · Gesetzesänderungen

    Das sind die bedeutendsten Änderungen und Anpassungen zum Jahreswechsel für Stiftungen

    von Beata Wingenbach, Rechtsanwältin/Steuerberaterin, Partnerin bei Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster

    | Die im Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) enthaltenen Gesetzesänderungen für Gemeinnützige sind ‒ größtenteils ‒ am 01.01.2025 in Kraft getreten. SB hat das JStG 2024 für Sie unter die Lupe genommen und gibt einen Überblick über die für Stiftungen bedeutendsten Änderungen und Anpassungen. |

    Die „neue“ Wohngemeinnützigkeit

    Die Überlassung von vergünstigtem Wohnraum an hilfebedürftige Personen ist mit § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO seit dem 01.01.2025 ausdrücklich in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke aufgenommen.

     

    • Gesetzeswortlaut seit 01.01.2025
    • (2) Unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 sind als Förderung der Allgemeinheit anzuerkennen:
    • 27.die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke; dies ist die vergünstigte Wohnraumüberlassung an Personen im Sinne des § 53. § 53 Nummer 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bezüge nicht höher sein dürfen als das Fünffache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch; beim Alleinstehenden oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle des Fünffachen das Sechsfache des Regelsatzes. Die Hilfebedürftigkeit muss zu Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses vorliegen.