12.06.2019 · Nachricht · Sozialversicherung
Pflegekräfte in Pflegeeinrichtungen versicherungspflichtig
| Honorarpflegekräfte, die in stationären Pflegeeinrichtungen arbeiten, sind mit dieser Tätigkeit nicht als Selbstständige anzusehen. Sie sind als Beschäftigte sozialversicherungspflichtig (BSG 7.6.19, B 12 R 6/18 R, Abruf-Nr. 209341 ). |
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