· Nachricht · Spendenbescheinigung
Spende unter Auflage ist keine abzugsfähige Spende
| Eine Spende zeichnet aus, dass sie freiwillig gegeben wird. Erhält eine Spenderin eine Schenkung unter der Auflage, einen Teil davon als Spende an gemeinnützige Körperschaften weiterzuleiten, handelt sie, wenn sie dem nachkommt, nicht freiwillig. Spender kann in diesem Fall höchstens der ursprüngliche Schenker sein, so das FG Düsseldorf. Wurde die Spendenbescheinigung nicht auf diesen ausgestellt, ist die Spende nicht abzugsfähig (FG Düsseldorf 26.1.17, 9 K 2395/15). |
Quelle: ID 44701086