· Fachbeitrag · Steuerrecht
Energiekosten optimierendurch Errichtung einer Energiegesellschaft
von RAin Gabriele Ritter, Fachanwältin für Steuer- und Sozialrecht, Ritter&Partner mbB, Rechtsanwälte und Steuerberater, Wittlich
| Aktuell werden verschiedene Gestaltungsmaßnahmen diskutiert, um die Energiebezugskosten dauerhaft zu senken. Die im Bezugspreis für Strom und Wasser enthaltenen Netzkosten können optimiert, Eigenversorgungsmodelle z. B. über Kraft-Wärme-Kopplung implementiert werden. Steuerlich interessant ist die Errichtung einer eigenen Energiegesellschaft mit Versorgerstatus. Dieser Beitrag zeigt, was dahintersteht und wo sich Fallstricke verbergen und was gemeinnützigkeitsrechtlich zu beachten ist. |
1. Wo liegen die Einspareffekte?
Auf sämtliche Kostenbestandteile bei Strom- und Gasversorgung fällt, wenn ein externer Lieferanten an einen Letztverbraucher liefert, Umsatzsteuer an. Dies betrifft daher auch die EEG-Umlage und die Stromsteuer, von deren Zahlung sich z. B. Krankenhäuser nicht grundsätzlich befreien können. Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Endverbraucher ist die Umsatzsteuer damit ein beachtlicher Kostenfaktor.
Die geplante Errichtung einer Energiegesellschaft hat umsatzsteuerlich zur Konsequenz, dass im Verhältnis zwischen dem Energieversorgungsunternehmen (EVU), von dem die Energiegesellschaft ihre Energie erhält, und ihr selbst weder EEG-Umlage noch Stromsteuer anfällt. Im Einzelnen gilt Folgendes:
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