· Fachbeitrag · Energieerzeugung
Energieerzeugung durch gemeinnützige Körperschaften ‒ so gelingt die Umsetzung bei Stiftungen
von Rechtsanwältin/Steuerberaterin Beata Wingenbach und Steuerberater Nils Schulten, Curacon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Rechtsanwalt Dr. Yun Huh, Curacon Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
| Viele gemeinnützige Körperschaften tragen sich mit dem Gedanken, die Energieerzeugung in die eigene Hand zu nehmen. Wie Stiftungen die steuerlichen und rechtlichen Regeln der Stromlieferung in die Praxis umsetzen, erläutert der folgende Beitrag anhand zweier Fallgestaltungen. |
Fall 1: Energieproduktion durch Stiftung (Mutterkörperschaft)
Der erste (sehr vereinfachte) Fall betrifft einen gemeinnützigen Unternehmensverbund, dessen Mutterkörperschaft in Rechtsform einer Stiftung die Energieproduktion aus erneuerbaren Energien übernimmt.
Die Stiftung liefert selbst produzierten Strom aus erneuerbaren Energien sowohl an die durch die Stiftung selbst betriebene Kindertagesstätte als auch an die beiden Betriebs-GmbH, eine Werkstatt für behinderte Menschen und ein Krankenhaus.
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