· Fachbeitrag · Steuerrecht
Gemeinnützigkeitsrecht wird entbürokratisiert: Die Änderungen bei der Einkommensteuer
von RAin Gabriele Ritter, FAin für Steuer- und Sozialrecht,BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Köln
| Dieser Beitrag stellt die im Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz (GEG) geplanten Änderungen im EStG nebst Folgeänderungen im Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht und ihre Auswirkungen vor. |
1. Änderungen in § 3 EStG
Die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 S. 1 EStG) wird zum 1.1.13 von 2.100 EUR auf 2.400 EUR jährlich erhöht, die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a S. 1 EStG) von 500 EUR auf 720 EUR jährlich. Nach der Gesetzesbegründung führen die Erhöhungen zu einer Verringerung des Erfüllungsaufwands für ehrenamtlich Tätige, da die höheren Einnahmen weder der Steuer- noch der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Das BMF geht davon aus, dass ca. 1 Mio. Betroffene davon profitieren werden mit einer Zeitersparnis von jeweils rund 10 Minuten.
2. Änderungen in § 10b EStG
Im Bereich des Spendenrechts (§ 10b EStG) wird die Regelung des § 10b Abs. 1a EStG, welche nur Stiftungen betrifft, wie folgt neu gefasst:
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