· Fachbeitrag · Steuerrecht
Gemeinnützigkeitsrecht wird entbürokratisiert: Die Änderungen in der Abgabenordnung
von RAin Gabriele Ritter, FAin für Steuer- und Sozialrecht, BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Köln
| Kürzlich wurde der Referentenentwurf des BMF für ein Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts „Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz“ (GEG) veröffentlicht. Das geplante GEG soll dazu beitragen, das zivilrechtliche Engagement durch Entbürokratisierung und Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts zu erleichtern. Die Intentionen des Gesetzgebers sind - auch für Stiftungen - erfreulich. Hier die geplanten Änderungen zur Abgabenordnung (AO) und wie sie sich auswirken werden. |
1. Ziele des geplanten Gesetzes
Ziel des GEG ist es, steuerbegünstigten Organisationen und ihren (ehrenamtlich) Beschäftigten zu ermöglichen, ihre gesamtgesellschaftlich wichtige Aufgabe noch besser wahrzunehmen, als dies bei den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen - offensichtlich - möglich ist.
Das Gemeinnützigkeitsrecht unterliegt seit längerem einem ständigen Wandel. Dazu trägt nicht nur der Gesetzgeber bei, sondern auch die Finanzverwaltung, welche vielfältige Detailregelungen zu den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorschriften im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) getroffen hat, der einer fortlaufenden Überarbeitung unterzogen wird. Über diesen Anwendungserlass hinaus sieht sich der Steuerpflichtige einer fast unübersehbaren Zahl von Verfügungen verschiedener Finanzbehörden gegenüber.
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