28.08.2013 · Fachbeitrag · Stiftung & Recht
Notar darf Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sein
| Die Nebentätigkeit eines Notars als Mitglied im Vorstand einer gemeinnützigen Stiftung, die Anteilseignerin von auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Gesellschaften ist, ist zu genehmigen. |
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