· Fachbeitrag · Stiftungsvorstand
Beschlussfassung durch Stiftungsvorstand: Alles rund um Aufgaben, Stimmabgabe und Vertretung
| Die Arbeit des Vorstands als prägendes Organ jeder Stiftung ist von großer Bedeutung. Es ist daher zwingend, dass der Stiftungsvorstand wirksame Beschlüsse fasst und seine Stiftungsarbeit so erfolgreich verfolgen kann. Vor diesem Hintergrund stellt der StiftungsBrief die Spielregeln für die Beschlussfassung in einer Serie vor. In Teil 2 erfahren Sie, welche Aufgaben der Vorstand haben kann und wie die Beschlussfassung des Vorstands und die Vertretung einzelner Vorstandsmitglieder praxisnah geregelt werden können, um die operative Arbeit der Vorstandsmitglieder zu erleichtern. |
von Rechtsanwältin Dr. Caroline Krezer, Flick Gocke Schaumburg, Hamburg
Das sind die Aufgaben des Stiftungsvorstands
Zur Erinnerung: Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten, er ist das geschäftsführende Organ der Stiftung. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, vollzieht sich seine Willensbildung durch Beschlussfassung. Für die Beschlüsse von Stiftungsorganen verweist das neue Stiftungsrecht in § 84b S. 1 BGB auf das Beschlussrecht der Mitgliederversammlung des Vereins in § 32 BGB.
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