· Fachbeitrag · Stiftung & Recht
Stiftungsstipendium: Bewerber kann Auskunft über Auswahlentscheidung verlangen
von RA/FAStR/FAHGR Berthold Theuffel-Werhahn, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PwC AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel
| Was verbindet die Vergabe eines Studienstipendiums durch eine Stiftung mit einem Preisausschreiben? Was zunächst wie eine Scherzfrage klingt, beantwortet eine Entscheidung des LG Saarbrücken (6.3.15, 10 S 125/14, Abruf-Nr. 145639 ) recht ausführlich, und das aus guten Gründen. Sicherlich wird diese Entscheidung auch Bedeutung für andere Stiftungen im gesamten Bundesgebiet haben, die Stipendien vergeben. |
1. Kläger und Beklagte
Geklagt hatte ein der NPD angehörender Teilnehmer des Masterstudiengangs „Europäische Integration“ am Europa-Institut der Universität des Saarlandes im Jahr 2010/2011. Im Juli 2010 legte er die Erste Juristische Prüfung mit der Gesamtnote „sehr gut“ ab. Inzwischen hat er das Studium am Europa-Institut abgeschlossen und ist als Rechtsanwalt zugelassen.
Verklagt wurde eine durch das Saarland als Stifter gegründete Stiftung des Bürgerlichen Rechts, deren Stiftungskapital von sechs Mio. EUR aus Haushaltsmitteln bereitgestellt wurde. Weitere finanzielle Mittel werden kontinuierlich aus Zustiftungen und Spenden ergänzt. Stiftungszweck ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Studium an den saarländischen Hochschulen. Dieser wird insbesondere erfüllt durch die Vergabe von Stipendien an Studenten der saarländischen Hochschulen.
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