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  • · Fachbeitrag · Stiftung und Steuern

    Gewerbliche Beteiligungen: Gesellschafterrechte und Personenidentität

    von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel

    | Aus unterschiedlichen Motiven heraus erwägen Stiftungen eine Beteiligung an einer oder mehreren nicht steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften. Häufig, um die Leitungsstruktur „schlank“ zu halten, nehmen Mitglieder der Stiftungsgremien entsprechende Funktionen in den Organen der Beteiligungsgesellschaft wahr. Dabei sind in besonderem Maße gemeinnützigkeitsrechtliche Gesichtspunkte in den Blick zu nehmen, um unnötige Probleme zu vermeiden. |

    1. Ausübung von Gesellschafterrechten

    Die Tätigkeiten eines „normalen” Gesellschafters im Rahmen der gesetzlichen Gesellschafterrechte und -pflichten reichen für die Annahme eines entscheidenden Einflusses auf die laufende Geschäftsführung noch nicht aus, vgl. Augsten, ZStV 12, 21/22. Es bedarf hierfür eines aktiven Eingreifens der steuerbegünstigten Stiftung als Gesellschafterin in die laufenden Geschäfte der erwerbswirtschaftlichen Beteiligungsgesellschaft, vgl. BFH 25.8.10, I R 97/09 = BFH/NV 11, 312; 30.6.71, I R 57/70 = BStBl 71, 753, 754.

     

    Beachten Sie | Die Möglichkeit einer entscheidenden Einflussnahme genügt nicht; die Körperschaft muss davon tatsächlich Gebrauch machen, vgl. Blümich/Twickel, KStG, § 5 Rn. 187.