· Fachbeitrag · Stiftung und Steuern
Chancen und Risiken gewerblicher Beteiligungen
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
| Aus unterschiedlichen Motiven heraus erwägen Stiftungen eine Beteiligung an einer oder mehreren nicht steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften. Häufig, um die Leitungsstruktur „schlank“ zu halten, nehmen Mitglieder der Stiftungsgremien entsprechende Funktionen in den Organen der Beteiligungsgesellschaft wahr. Dabei sind in besonderem Maße gemeinnützigkeitsrechtliche Gesichtspunkte in den Blick zu nehmen, um unnötige Probleme zu vermeiden. |
1. Konsequenzen für die Beratungspraxis
Nach der von Schauhoff und anderen Autoren vertretenen Auffassung ist Personalunion in der Geschäftsführung der erwerbswirtschaftlichen Beteiligungsgesellschaft mit dem Stiftungsvorstand alleine unschädlich. Der BFH wird nach hier vertretener Einschätzung Personalunion ebenfalls ‒ für sich allein genommen ‒ nicht ausreichen lassen, sondern eine Erkennbarkeit anhand äußerer Merkmale dafür verlangen, dass die Konzernleitung durch die steuerbegünstigte Stiftung als Gesellschafterin selbst ausgeübt wird.
Beachten Sie | Die sicherste Variante ist es dennoch, auf eine Personalunion gänzlich zu verzichten und die Geschäftsführung in der erwerbswirtschaftlichen Beteiligungsgesellschaft mit einer oder mehreren Personen zu besetzen, die sämtlich keine Mitglieder des Vertretungsorgans bei der steuerbegünstigten Stiftung sind.
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