· Fachbeitrag · Stiftung und Steuern
Gewerbliche Beteiligungen steuerbegünstigter Stiftungen: Vermögensverwaltung oder wGb?
von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR/FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PricewaterhouseCoopers GmbH, Kassel
| Aus unterschiedlichen Motiven heraus erwägen Stiftungen eine Beteiligung an einer oder mehreren nicht steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften. Häufig, um die Leitungsstruktur „schlank“ zu halten, nehmen Mitglieder der Stiftungsgremien entsprechende Funktionen in den Organen der Beteiligungsgesellschaft wahr. Dabei sind in besonderem Maße gemeinnützigkeitsrechtliche Gesichtspunkte in den Blick zu nehmen, um unnötige Probleme zu vermeiden. |
1. Anlässe für Beteiligungen
Anlässe, die dazu führen, dass eine steuerbegünstigte Körperschaft eine Beteiligung an einer bestehenden, erwerbswirtschaftlichen Kapitalgesellschaft erwirbt oder eine solche Gesellschaft errichtet, sind vielfältig.
Beachten Sie | „Kapitalgesellschaft“ umfasst: AG bzw. Societas Europaea („SE“), Kommanditgesellschaft auf Aktien („KGaA“), GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Gleiches gilt für ausländische juristische Personen, die einer Kapitalgesellschaft nach dem Verständnis deutschen Gesellschaftsrechts entsprechen. In diesem Zusammenhang sind in der Praxis am häufigsten Beteiligungsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH anzutreffen.
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