· Fachbeitrag · Stiftungsarbeit
Transparenz: Diese Regeln sind für gemeinnützige Stiftungen unerlässlich
von RAin Maren Jackwerth, Düsseldorf, www.beratung-jackwerth.de
| Auch Stiftungen benötigen einen konsequenten Markenauftritt und eine gelebte Unternehmenskultur. Denn sie wollen andere von ihrer Idee, ihren Zwecken und deren Sinnhaftigkeit überzeugen. Das gelingt aber nur, wenn für Dritte nachvollziehbar ist, warum sie gerade diese Satzungszwecke und in welchen konkreten Projektformen ausgestalten, wo ihre Ziele liegen und wie diese - seriös - umgesetzt werden. Das A und O ist dabei für ein Höchstmaß an Transparenz zu sorgen, wie der folgende Beitrag zeigt. |
1. Stiftungszweck als Marke
Der Stiftungszweck und seine Erfüllung sind der gesetzte Rahmen für den Markenauftritt der gemeinnützigen Stiftung. Wer sich dessen bewusst wird, dem wird klar, dass dieser konsequent erarbeitet werden muss. Hierzu gehört ein einheitliches Erscheinungsbild, z.B. manifestiert auf der Homepage und in Flyern. Auch müssen die Gremienmitglieder und Mitarbeiter diese Marke und die Unternehmenskultur fortwährend leben. Denn: Bei dem Markenauftritt agiert eine Stiftung wie ein Unternehmen.
Neben dem konsequenten Aufbau der Marke gilt es auch ein besonderes Augenmerk auf die Besetzung der Gremien und der umsichtigen Auswahl von Botschaftern und/oder einem Schirmherrn zu richten.
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