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  • 08.03.2024 · Nachricht · Stiftungsmanagement

    Selbstlosigkeitsgebot: Geschäftsführer muss bei Vergütungen gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben beachten

    | Vorstände und Geschäftsführer gemeinnütziger Einrichtungen unterliegen durch das Selbstlosigkeitsgebot einer besonderen Bindung, die auch bei der Bewertung eines Untreuetatbestands einbezogen werden muss. Das hat das Arbeitsgericht (ArbG) Paderborn im Fall eines Vereinsgeschäftsführers klargestellt, dem ein überhöhtes Altersruhegeld gewährt wurde. |