· Fachbeitrag · BMF-Schreiben
Billigkeitsmaßnahmen bei vorübergehender Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern
| Das BMF hat eine Billigkeitsregelungen für die vorübergehende Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern u.a. in Zweckbetrieben steuerbegünstigter Körperschaften erlassen. |
Die Vorübergehende Unterbringung in Einrichtungen steuerbegünstigter Körperschaften, die ausschließlich dem satzungsmäßigen Zweck der Körperschaft dienen (einschl. Zweckbetriebe und Vermögensverwaltung) wird steuerbefreit. Der Vorgang ist als Zweckbetrieb im Sinne des
- § 65 AO bzw.
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